Erfährt der Arbeitgeber von meiner Privatinsolvenz?
Krankheit, Geldprobleme, usw.. Es gibt Themen die jeder im Job gerne verschweigen würde. Doch welche Geheimnisse darf man als Arbeitnehmer haben? Auf welche Informationen hat der Chef ein Anrecht?
Arbeitgeber erfährt von Geldproblemen
Schuldner müssen immer damit rechnen, dass ihr Chef von ihrer Situation erfährt. Das gilt selbst dann, wenn keine Privatinsolvenz beantragt wird.
Insolvenzverfahren werden bspw. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich gemacht und sind frei einsehbar. Über das Insolvenzverfahren bekommt der Arbeitgeber jedoch spätestens dann eine Mitteilung, wenn die Einkommensverhältnisse vom Gericht überprüft werden.
Wird ein Teil des Arbeitslohns verpfändet, muss dieser vom Chef direkt an den Treuhänder abgeführt werden - Arbeitgeber Bergedorf
Grenzen des pfändbaren Vermögens
Von Ihrem Arbeitslohn muss ein gewisser Anteil jeden Monat an den Treuhänder abgetreten werden. Von diesem Geld werden dann nach und nach Ihre Schulden bei den Gläubigern verringert. Der Anteil des abzutretenden Einkommens entspricht dem sogenannten “pfändbaren Vermögen” und richtet sich nach der Höhe Ihres Nettogehalts und dem Vorhandensein eventueller Unterhaltspflichten.