Immobilien in der Insolvenz
Einen besonderen Vermögenswert nicht nur für Schuldner stellen Immobilien dar. Doch was passiert mit dieser bei einer Insolvenz?
Normalerweise genießt die Immobilie in der Privatinsolvenz keinen besonderen Schutz (Vollstreckungsschutz). Vielmehr wird diese genauso behandelt, wie beispielsweise eine Lebensversicherung oder ein Sparbuch. Die Immobilie wird also verwertet und die Gläubiger hieraus befriedigt - Immobilien Bergedorf
Bank erfährt von Zahlungsunfähigkeit
Wird die Immobilie noch über ein Darlehen finanziert, wird die Bank, sobald sie von der Zahlungsunfähigkeit erfährt, das Darlehen i. d. R. fristlos kündigen.
Der Schuldner muss dann innerhalb von zwei Wochen die gesamte noch ausstehende Darlehnssumme zurückzahlen. Dies ist natürlich nur in den seltensten Fällen realisierbar - Immobilien Bergedorf
Immobilie gehört beiden Ehegatten
Meist gehört das Eigenheim bei verheirateten Paaren beiden Teilen gleichermaßen. Dann wird meist auch der Kredit von beiden Parteien getragen.
Dennoch spricht die Bank bei einer Privatinsolvenz die Kündigung gegenüber beiden Ehegatten aus. So wird der „gesunde“ Ehegatte mit in die Insolvenz gerissen.