Schuldnerberatung in Bergedorf

Hilfe - Schulden - Insolvenz

Schicken Sie uns Ihre Anfrage!
termin@anfrage-ras.de

Insolvenzverfahren in Bergedorf - Was bedeutet das für mich?

Sie fragen - unsere Anwälte antworten. Die sind nämlich auf Insolvenzrecht spezialisiert und haben mit ihrem Expertenwissen meist mehrere Antworten auf eine Frage.
Lösungen für Ihre finanzielle Notsituation inbegriffen!

Rufen Sie an! ☎ 040 - 2984 1407 77

Insolvenzverfahren - Bergedorf

Insolvenzverfahren - Was bedeutet das für mich?

Schuldner, die zum ersten Mal in eine solche missliche Lage geraten, werden in der Regel mit einer Vielzahl von neuen Begriffen konfrontiert.

 

Um hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen zu können, wollen wir hier nach und nach einige der wichtigsten Begriffe erläutern. Den Anfang macht dabei das „Insolvenzverfahren“. Denn jede Anmeldung der Insolvenz kann ein sogenanntes Insolvenzverfahren zur Folge haben - Insolvenzverfahren Bergedorf

Das Insolvenzverfahren

Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich um ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung in Deutschland. Dieses wird durch die sogenannte Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Das vordergründige Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen sowie die Insolvenz geordnet abzuwickeln.

 

Bei Unternehmen geschieht dies im Normalfall durch eine Auflösung, bei natürlichen Personen schlussendlich durch die Restschuldbefreiung. Dabei bedarf es von Ihrer Seite ein großes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen - Insolvenzverfahren Bergedorf

Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen

Bei Privatpersonen spricht man in diesem Zusammenhang von einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses bietet überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Denn im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens können Sie sich innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden befreien - Insolvenzverfahren Bergedorf

 

Beantragt werden muss ein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht. Hierbei handelt es sich in der Regel um Ihr Amtsgericht. Sie müssen jedoch bereits zahlungsunfähig sein oder aber eine Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorstehen.
Für Sie ist es von Vorteil, wenn Sie schon vor der Zahlungsunfähigkeit eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen. Denn diese kann Ihnen für den Antrag des Insolvenzverfahrens bescheinigen, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt die Verwertung des Vermögens des Schuldners, sofern noch welches vorhanden ist. Ist die Verwertung abgeschlossen, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Fachkundige Beratung und Begleitung ist wichtig

Da die gesetzlichen Regelungen bei einem Insolvenzverfahren sehr komplex sind, ist eine fachliche Begleitung ratsam. Eine Schuldnerberatung kann Sie dabei fachlich unterstützen und Sie vor Stolperfallen bewahren - Insolvenzverfahren Bergedorf