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Professionelle Schuldnerberater helfen - Raus aus den Schulden ohne Laufereien
Wir heißen Sie herzlich willkommen auf Regelinsolvenz Bergedorf: Wenn Sie aus eigener Kraft nicht mehr Ihre Schulden meistern können, stehen Ihnen unsere Schuldnerberater in Bergedorf helfend zur Seite. Wir versuchen für Sie eine außergerichtliche Lösung zu finden, und zwar mit einer möglichen Schuldensenkung!
Am 17.12.2020 wurde eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Privatinsolvenz wird damit für alle Schuldner auf drei Jahre verkürzt. Es ist keine Rückzahlung von 35 % mehr nötig, um die Insolvenz zu verkürzen. Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden - Regelinsolvenz Bergedorf
Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.
Viele Menschen mit Schulden fragen sich derzeit, ob die Verkürzung der Insolvenz auch für sie positiv ist. Die Antwort ist in vielen Fällen: Ja. Denn nun ist das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene der beste Weg aus den Schulden. Insolvenz für Selbständige, Freiberufliche mit 3 Jahre Restschuldbefreiung. Schuldner- und Insolvenzberatung Hamburg Hilfe bei Insolvenz anmelden, Info Ablauf einer Regelinsolvenz mit 3 Jahre Restschuldbefreiung - Regelinsolvenz Hamburg. Kontaktieren Sie uns gerne jetzt für eine kostenlose Erstberatung zur Entschuldung - Regelinsolvenz Bergedorf
Eine mögliche Restschuldbefreiung bietet sich allen natürlichen Personen. Dabei ist es völlig irrelevant, welche berufliche Tätigkeit Sie ausgeübt haben oder derzeit noch ausüben. Voraussetzung ist jedoch die Durchführung eines vorherigen Insolvenzverfahrens.
Information zum Ablauf einer Privatinsolvenz und Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung - Insolvenz 3 Jahre Bergedorf
"Eine Rate für alle Schulden und unser Honorar ist in dieser Rate enthalten!"
Den Ablauf erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Dazu verschaffen wir uns mit Ihnen zusammen als Erstes einen Überblick.
Wir versuchen für Sie außergerichtlich eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Dazu sind wir verpflichtet und das ist die Voraussetzung für das Insolvenzverfahren. Sollte das nicht gelingen erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die ebenfalls eine Voraussetzung auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren ist. Damit können Sie beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen - Regelinsolvenz Bergedorf
Sollten Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen, so besteht seit 1.10.2020 die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren zu erhalten
Befreien Sie sich aus Ihrer aktuellen Schuldenlage! Gestalten Sie Ihr Leben wieder lebenswert! Wir sind eine „zugelassene Stelle nach InsO §§ 305“.
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Der erste Beratungstermin mit unserem Schuldenberater ist für Sie kostenfrei. In diesem ersten Gespräch wollen wir Ihre persönliche Lage klären. Dazu sehen wir uns gemeinsam Ihre Ein- und Ausnahmen an. Anschließend besprechen wir mögliche Lösungswege - die gibt es nämlich immer!
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Rechnungen, Schulden können nicht mehr bezahlt werden, Gerichtsvollzieher stehen vor der Tür oder die Bank das Konto gekündigt? Hier können wir helfen, wir beraten und Informieren Sie über ein Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und Unternehmer - Regelinsolvenz Bergedorf
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Sollten Sie keine monatliche Rate zahlen können, oder ist ihre Schuldsumme so hoch, dass mit einer monatlichen Rate keine außergerichtliche Schuldensanierung funktioniert, bleibt für Sie - Regelinsolvenz Bergedorf
Gut zu wissen:
Ja,gibt es. Das 'P-Konto' gemäß §850K ZPO dient dem Schutz Ihrer Existenz. Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag. Wie Sie ein P-Konto eröffnen - Regelinsolvenz Bergedorf
Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie nun online auf unserer Website berechnen lassen!
Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag. Droht eine Kontopfändung, hat der Betroffene in Höhe seiner geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu seinem Konto.
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie nicht nur im Stadtteil Bergedorf, sondern im ganzen Bezirk Bergedorf und im schleswig-holsteinischen Wentorf und Reinbek. - Regelinsolvenz Bergedorf