Mietschulden in Bergedorf
Beim Thema Schulden lassen sich verschiedene Schuldenarten unterscheiden. Hier gibt es beispielsweise Miet-, Strom- und Unterhaltsschulden, aber auch Schulden bei öffentlichen Gläubigern oder in Bezug auf Geldstrafen und Bußgelder - Mietschulden in Bergedorf
Doch vor allem Mietschulden sind sehr belastend und häufig ein Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung räumen müssen. Die Vermieter ziehen dann nicht selten die Notbremse und kündigen.
Droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung ? Hier finden Sie Info und Hilfe bei Mietschulden, die Schuldenberatung kann Ihnen in jedem Fall hilfreich zur Seite stehen und einen möglichen Ratenzahlungsplan aufstellen - Mietschulden in München
Fristlose Kündigung ist möglich
Bei Mietschulden besteht immer die Möglichkeit, dass der Schuldner seine Wohnung verliert.
So droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete teilweise nicht bezahlt und der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist oder die Miete mehr als zwei Monate hintereinander teilweise nicht bezahlt wurde und die Mietrückstände höher als zwei Monate sind (§ 543 BGB). Zudem ist es für eine fristlose Kündigung ausreichend, wenn zwei Mal die gesamte Miete nicht bezahlt wurde - Mietschulden in Bergedorf