NEU ab 1.10.2020
- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Welche Voraussetzungen müssen für das dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren erfüllt werden?
Das dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren soll allen redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern offenstehen, die ihren Pflichten und Obliegenheiten während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensphase nach dem Ende des Insolvenzverfahrens nachkommen.
Anders als nach geltendem Recht soll Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren also nicht mehr sein, dass die Verfahrenskosten beglichen und 35% der Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sind.