Schuldnerberatung in Bergedorf

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Hilfe bei Insolvenz Selbständige - Regelinsolvenz Bergedorf

Info zu Ablauf der Regelinsolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre verkürzt. Unsere Anwälte sind auf Insolvenzrecht spezialisiert. Mit ihrem Expertenwissen haben sie Lösungen für Ihre finanzielle Notsituation.

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Hilfe bei Insolvenz Selbständige

Wer wir sind? Wir sind ein Team von Spezialisten, die seit langen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können.

Der Weg zur Schuldenfreiheit

Das allgemeine Insolvenzverfahren wird im deutschen Recht Regelinsolvenzverfahren genannt und ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.

Im ersten Schritt ist zu klären, welches Verfahren für Sie zutrifft. Eingeführt vom Gesetzgber in § 304 InsO unterscheidet man Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.

Hauptsächlicher Unterschied ist, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben ist. Dieser kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens um ca. 5 bis 6 Monate verzögern.

n der Regel werden die Regelinsolvenzverfahren nach ca. 6 bis 8 Wochen eröffnet.

Regelinsolvenzverfahren

Diese Verfahrensart betrifft beruflich Selbständige oder ehemals beruflich Selbständige, wobei letztere mindestens 20 Gläubiger aufweisen oder/und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch für juristische Personen wie z.B. einer GmbH ist diese Verfahrensart anzuwenden. Das Regelinsolvenzverfahren unterscheidet sich aus der Sicht des Schuldners dadurch, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht erforderlich ist, sondern im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder/und Überschuldung sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Dies ist insbesondere für den Schuldner dann von Vorteil, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Schuldenbereinigungsplan von vorherein keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Das Regelinsolvenzverfahren sieht im Abschnitt der Entscheidung über den Insolvenzantrag auch kein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren vor. Wenn der Schuldner seinen Gläubigern dennoch ein Regulierungsangebot unterbreiten will, kann das nur nach Verfahrenseröffnung durch einen Insolvenzplan geschehen. Auch im Regelinsolvenzverfahren wird die Restschuldbefreiung unter den gleichen Bedingungen und Zeitabschnitten erteilt, wie im Verbraucherinsolvenzverfahren, sofern es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt.

Insolvenzplanverfahren

Ablauf für natürliche Personen

Auch in einem laufenden Insolvenzverfahren, sowohl bei der Verbraucher- als auch bei der Regelinsolvenz besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Gläubigern ein Regulierungsangebot zu unterbreiten, z.B. eine Einmalzahlung, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt wird, welche zwar die Gläubiger nur zu einem Bruchteil befriedigt, jedoch zahlungsmäßig besser stellt, als wenn das Verfahren normal durchlaufen würde. Dies geschieht dann in Form eines sog. Insolvenzplans. Hierfür ist eine Mehrzahl an Zustimmungen der Gläubiger erforderlich, welche Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben. Mit Zustandekommen eines Insolvenzplans, wobei das Insolvenzgericht dies durch Beschuss feststellt, ist der Schuldner sofort schuldenfrei.

Der Vergleichsvorschlag

Was zu beachten ist:
Der Vergleichsvorschlag ist Ihr Angebot an die Gläubiger, das angenommen oder abgelehnt aber nicht abgewandelt werden kann.

Eigensicherung und Sicherung unterhaltsberechtigter Personen gehen vor.

Der Vergleichsbetrag muss über die gesamte Laufzeit des Vergleichs realistisch leistbar sein.

Der Vergleichsvorschlag

Was zu beachten ist:
Der Vergleichsvorschlag ist Ihr Angebot an die Gläubiger, das angenommen oder abgelehnt aber nicht abgewandelt werden kann.

Eigensicherung und Sicherung unterhaltsberechtigter Personen gehen vor.

Der Vergleichsbetrag muss über die gesamte Laufzeit des Vergleichs realistisch leistbar sein.

Der Vergleichsvorschlag

Fragen zur Regelinsolvenz?

Professionelle Schuldnerberater helfen

Wenn Sie Fragen haben zu Regelinsolvenz, melden Sie sich einfach bei uns. Lieber einmal zu viel als zu wenig. Sofern notwendig, erstellen wir für Sie auch die P-Konto-Bescheinigung zum Schutz Ihres Kontoguthabens. Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln dann bei den Gläubigern die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken, denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich im Gesetz so geregelt.