Ablauf der Privatinsolvenz
Gern erklären wir Ihnen den Ablauf des Insolvenzverfahrens für Verbraucher und (ehemals) Selbstständige.
- Als Erstes verschaffen wir uns mit Ihnen einen Überblick.
- Wir versuchen für Sie außergerichtlich eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Dazu sind wir verpflichtet und das ist Voraussetzung für das Insolvenzverfahren.
- Sollte das nicht gelingen, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung. Diese ist Voraussetzung zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren.
- Mit der Bescheinigung können Sie beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen.
- Gerne nehmen wir ihnen alle diese Arbeiten ab und erfüllen selbstverständlich alle gesetzlich vorgegebenen Anforderungen für Sie.
- Nehmen Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch, ist es möglich, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erhalten.
Vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren
sind Sie verpflichtet, außergerichtlich eine Einigung
mit einer zugelassenen Stelle nach §305 der Insolvenzverordnung
- und das sind wir - herbeizuführen.
Sollte das nicht gelingen, erhalten Sie von uns als zugelassener Stelle eine Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Versuch. Nur mit dieser Bescheinigung des Scheiterns, ist Ihnen der Weg ins Insolvenzverfahren gegeben und Sie können damit beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen. Gerne nehmen wir Ihnen alle diese Arbeiten ab und erfüllen selbstverständlich alle gesetzlich vorgegebenen Anforderungen für Sie.
Mit einem Insolvenzverfahren können Sie
die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erhalten.