Schuldnerberatung in Bergedorf

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Pfändungsschutzkonto eröffnen - Geld sicher Kontopfändung?

Pfändungsschutzkonto zum Schutz Ihres Geldes vor der Kontopfändung. Auch P-Konto genannt, die Hilfe für Schuldner.

Rufen Sie an! ☎ 040 - 2984 1407 77

DAS P-KONTO

„Schützen Sie ihr Girokonto vor Pfändungen!”

Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Rechtsanspruch, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, führen zu lassen. Ein P-Konto ist ebenfalls ein Girokonto, mit dem der normale Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Zusätzlich bietet es aber völlig unbürokratisch Schutz bei einer Kontopfändung. So sind Arbeitseinkommen, Renten und/oder Sozialleistungen ebenso geschützt wie finanzielle Unterstützungen durch Dritte.

Informationen zum Pfändungs­schutz

Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 1.499,99 Euro. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen.

 

Ein P-Konto kann nur auf den Namen einer Person geführt werden, nämlich als sogenanntes Einzelkonto. Wenn mit einer Pfändung zu rechnen ist, sollte beispielsweise jeder Kontoberechtigte eines Gemeinschaftskontos, ein eigenes Einzelgirokonto eröffnen. Anschließend kann dann jeweils die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgen. Aber Achtung: Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Ob das tatsächlich so ist, kann überprüft werden. Mit Falschangaben macht man sich hier schnell strafbar!

Ihr Freibetrag

„Berechnen Sie schnell und unverbindlich Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag!”

Zum Pfändungsrechner

Pfändungsschutz­bescheinigung

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Ich brauche einen Pfändungsschutz

Eine Pfändungsschutzbescheinigung stellen wir ausschließlich für unsere Kunden aus. Hintergrund ist, dass wir nicht einfach so eine Bescheinigung ausstellen dürfen, sondern dafür viele Dinge erfragen müssen. Zudem sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Unterlagen jahrelang aufzubewahren.

 

Sie können eine Pfändungsschutzbescheinigung ausstellen lassen von

  • ihrem Arbeitgeber
  • ihrem Jobcenter
  • einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle der Caritas oder Diakonie
  • einem Rechtsanwalt - gegebenenfalls „kostenpflichtig“

 

Ein guter Rat der Verbraucherzentrale:
“ Wenden Sie sich bei Schulden an einen spezialisierten Rechtsanwalt.”

Wir sehen das genauso.